
Drohnenführerschein – Update zum Thema Drohnenfotografie
Aufgrund von letztgültigen Drohnengesetze ist es verpflichtend notwendig, dass du dich als Drohnenbesitzer bzw. Drohnenbetreiber beim Luftfahrtbundesamt (LBA) registrierst. Das ist unabhängig vom Drohnentyp und Gewicht. Die einzige Ausnahmen sind Spielzeugdrohnen, die keine Kamera haben und unter 250g wiegen. Für alle anderen ist eine Online-Registrierung verpflichtend, sobald du mit deiner Drohne fliegen willst. Das gilt z.B. auch für die beliebte DJI Mini2/3/4!
Weiterhin werden neue EU-weite „Drohnenführerscheine“ eingeführt. Dieser EU-weit gültige Drohnenführerschein heißt aber nicht automatisch, dass du überall fliegen darfst. Du musst dir dennoch in jedem Land die speziellen Regeln dazu anschauen und einhalten!
Was du sonst noch alles beim Fliegen mit einer Drohne beachten musst und wann du einen Drohnenführerschein brauchst, erfährst du hier in unserem Artikel.
Update 2024: Seit dem 01.01.2024 keine neuzugelassenen Drohnen mehr ohne einer Drohnen-Klassen auf den Markt kommen. Die Übergangsregelung findest du im Punkt 1.
1.1. unter 250g und Höchstgeschwindigkeit (horizontal) <19 m/s :
Es ist kein „Drohnenführerschein“ erforderlich, wobei die Regularien der Offenen Kategorie trotzdem gelten. Um sich über diese Regularien zu informieren wird die Absolvierung des Onlinetrainings empfohlen, auf Wunsch kann anschließend auch die Onlineprüfung abgelegt werden.
1.2. unter 500g:
Bis zum 31.12.2022 wird weiterhin kein „Drohnenführerschein“ benötigt. Die Drohne darf in allen Unterkategorien der Offenen Kategorie betrieben werden, wobei die EU-Drohnen-Regularien gelten.
Ab dem 1.1.2022 wird zwingend ein EU-Kompetenznachweis zum Steuern von Drohnen der offenen Kategorie benötigt.
1.3. unter 2kg:
Es wird ein EU-Fernpiloten-Zeugnis benötigt, sofern die Drohne nicht in der Unterkategorie A3 betrieben werden soll. Die Drohne darf nicht näher als 50 m (horizontal) an Menschen herangeflogen werden. Wenn eine Drohne in der Unterkategorie A3 betrieben werden soll, wird hierfür ein EU-Kompetenznachweis, alternativ bis zum 1.1.2022 ein Kenntnisnachweis oder eine Einweisungsbescheinigung, benötigt.
Unser Drohnenequipment*:
2.1. unter 250g (Kennzeichnung C0):
Es ist kein „Drohnenführerschein“ erforderlich, wobei sich trotzdem an die Regularien der Offenen Kategorie gehalten werden muss. Um sich über diese Regularien zu informieren, wird die Absolvierung des Onlinetrainings empfohlen, auf Wunsch kann anschließend auch die Onlineprüfung abgelegt werden. Eine Registrierung ist dennoch erforderlich.
Darunter fallen z.B.: DJI Mini 3*
2.2. unter 900g (Kennzeichnung C1):
Es wird ein EU-Kompetenznachweis (Drohnenführerschein) benötigt. Bis zum 1. Januar 2022 darf die Drohne alternativ mit einem Kenntnisnachweis bzw. einer Einweisungsbescheinigung gesteuert werden.
Darunter fallen z.B.: DJI Mavic Air 2*, DJI Mavic 3*, Parrot Anafi, Yuneec Mantis G
2.3. unter 4 kg (Kennzeichnung C2)
Es wird ein EU-Fernpiloten-Zeugnis benötigt, wenn die Drohne in der Offenen Kategorie, Unterkategorie A2 betrieben werden soll. Für den Betrieb in der Unterkategorie A3 ist ein EU-Kompetenznachweis ausreichend. Bis zum 1. Januar 2022 darf die Drohne alternativ noch weiterhin mit einem Kenntnisnachweis bzw. einer Einweisungsbescheinigung gesteuert werden.
Darunter fallen z.B. DJI Mavic 3 Pro*, DJI Phantom und weitere Profi-Drohnen
Ab dem 31.12.2020 wird es zwei verschiedene Arten von Dokumenten für Steuerer von Drohnen geben – den EU-Kompetenznachweis und das EU-Fernpilotenzeugnis. Beide sind 5 Jahre gültig und müssen jeweils durch Wiederholungsprüfungen oder durch Auffrischungskurse verlängert werden. Wichtig ist, dass du bei einer neu erworbenen Drohne immer in die Kategorie mit EU-Klassifizierung fällst. D.h. wenn du offiziell fliegen willst, ohne Probleme zu bekommen, musst du fast immer einen Drohnenführerschein ablegen.
Der EU-Kompetenznachweis wird nach der erfolgreichen Absolvierung eines Onlinetrainings und einer Onlineprüfung vergeben. Damit wird bestätigt, dass eine ausreichende Kompetenz für das Steuern einer Drohne mit einem relativ niedrigen Gefährdungspotential vorliegt. Die Prüfung besteht aus 40 Multiple-Choice-Fragen aus insgesamt 9 Fachgebieten. Sowohl das Onlinetraining als auch die Prüfung können mehrmals absolviert werden, falls die Fragen nicht mindestens zu 75 % richtig beantwortet werden. Als Nachweis der erfolgreichen Prüfung erhält der Bewerber ein entsprechendes Dokument. Das Luftfahrt-Bundesamt wird dieses Training und die Prüfung ab dem 31.12.2020 Online anbieten. Der Zugang wird über die LBA-Homepage erfolgen.“ Das Online-Angebot ist mittlerweile kostenpflichtig und beträgt nach letztem Stand 25€.
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